Antwort 11.11.2024 von Dirk Wiese SPD
Da uns bisher nur ein Referentenentwurf vorliegt, wird es aufgrund der zeitlichen Engpässe sehr schwierig, das BBVAngG noch in dieser Wahlperiode abzuschließen.
Da uns bisher nur ein Referentenentwurf vorliegt, wird es aufgrund der zeitlichen Engpässe sehr schwierig, das BBVAngG noch in dieser Wahlperiode abzuschließen.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 11. November 2024.
Aus unserer Sicht wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig gewesen.
Ich setze mich nach wie vor dafür ein, dass das FKBG noch vor der Neuwahl beschlossen wird. Leider gibt es ohne die CDU/CSU keine Mehrheit dafür im Parlament.