Antwort 06.06.2024 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Ja.
Ja.
Die Aussage wurde irrtümlich auch vom SPIEGEL verwendet.
Klar ist: Die Bestrafung von durch Nationalsozialisten begangenen Gräueltaten ist auch im Jahr 2024 Aufgabe unseres Rechtsstaates.