Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort 05.11.2024 von Henning Otte CDU
Da Sie sich aus Hessen mit einer Steuer-Frage an die Ampelregierung wenden und ich in Niedersachsen der Unionsfraktion angehöre und nicht Mitglied des Finanzausschusses bin, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit Ihrer Frage besser an ein örtliches Mitglied des Bundestages aus der Ampelkoalition wenden.
Antwort ausstehend von Andreas Jung CDU
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 26.08.2024 von Thorsten Frei CDU
Deutschland verliert an Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich.
Antwort 24.07.2024 von Thorsten Frei CDU
Es ist doch nicht normal, dass sich klassische Mittelstandsfamilien heute nicht einmal mehr den Traum vom Eigenheim leisten können.