Antwort 30.11.2023 von Konstantin Kuhle FDP
Grundsätzlich müssen sich die Mitgliedsstaaten der Eurozone nicht an die im deutschen Recht verankerte Schuldenbremse halten. Dennoch gibt es eine Regelung, die die Verschuldung der Mitgliedsstaaten beschränkt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet die Vertragsstaaten, die Maastricht-Kriterien und das mittelfristige Haushaltsziel einzuhalten.