Antwort 17.08.2023 von Ronja Kemmer CDU
ALG 1 berechnet sich nach Ihrem erwerbstätigen Einkommen und nicht nach Regelsätzen wie beim Bürgergeld.
ALG 1 berechnet sich nach Ihrem erwerbstätigen Einkommen und nicht nach Regelsätzen wie beim Bürgergeld.
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sind grundsätzlich gegen die Risiken Krankheit und Pflege abgesichert.
Es ist ein wichtiger Schritt, dass im Zuge der jährlichen Regelsatzanpassung die Regelsätze im Bürgergeld zum 01. Januar 2024 deutlich steigen werden