Antwort 23.06.2023 von André Berghegger CDU
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.
Ob ein Parteiverbot aber verhängt werden sollte, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Diese Veranstaltung möchte ich nicht kommentieren.
Wir halten uns im Wahlprogramm an keinem Punkt wage und stets an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.
Wenn die Medien unsere Ideen nicht drucken, müssen wir auf eigene Kanäle zurückgreifen, was nicht nur finanziell eine große Herausforderung ist, sondern auch viele Mitwirkende erfordert