Antwort 14.12.2021 von Tiemo Wölken SPD
Die Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ist immer eine schwierige Abwägung im Einzelfall.
Die Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung ist immer eine schwierige Abwägung im Einzelfall.
Eltern behinderter Pflegekinder dürfen nicht höhere Hürden auferlegt bekommen als Eltern nicht-behinderter Pflegekinder
Offenkundig richtet sich Ihr Interesse auf eine landespolitische Angelegenheit. Dann sollten Sie auch eine Landespolitikerin oder einen Landespolitiker fragen.
Ihr Pflegekind hat einen Anspruch auf Unterstützung. In schwierigen Fällen können Sie rechtliche Beratung in Beratungsstellen erfahren.
