Antwort 25.06.2020 von Joachim Herrmann CSU
(...) Mit der 6. IfSMV sind nunmehr auch für Gottesdienste weitere Lockerungen in Kraft getreten. Für Gottesdienste im Freien gilt nunmehr eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen. (...)
(...) Mit der 6. IfSMV sind nunmehr auch für Gottesdienste weitere Lockerungen in Kraft getreten. Für Gottesdienste im Freien gilt nunmehr eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen. (...)
(...) Bezüglich der zunehmenden Anfeindungen in Sozialen Netzwerken liegt es an den jeweiligen Anbietern hier noch schärfer vorzugehen. (...)