Antwort 25.06.2020 von Karamba Diaby SPD
(...) Weitere 2 Milliarden Euro sollen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. (...)
(...) Weitere 2 Milliarden Euro sollen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. (...)
(...) Bis zum Inkrafttreten des genannten Gesetzes sah § 56 des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich Entschädigungen für eine direkt betroffene, selbst erwerbstätige Person vor. (...)
(...) Die von Ihnen kritisierte Regelung stellt eine Entschädigung für Eltern in einem sehr spezifischen Fall dar, nämlich wenn sie durch den Ausfall der Kinderbetreuung (Kita, Hort, Tagesmütter) automatisch ihren normalen Arbeitsverdienst verlieren. (...)