Antwort 17.10.2022 von Andrea Busche SPD
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
Als SPD-Landtagsfraktion befürworten wir die pauschale Beihilfe für Beamte und für Bestandsbeamte und haben dazu bereits einen Gesetzesentwurf (Drucksachennummer 17/5620) in der vergangenen Legislatur eingebracht.
Job-Rad ist auch eine unserer Forderungen.
Deshalb setzt sich die SPD in Niedersachsen klar für ein Fahrradleasing-Modell für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein.