Warum werden nur Nachzahlungen für Kinder / Ehegatten lt.Entwurf erfolgen?

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Frage von Steffi G. •

Warum werden nur Nachzahlungen für Kinder / Ehegatten lt.Entwurf erfolgen?

Entsprechend des Gesetzentwurfes sollen nur die ermittelten Pkv-Beträge für Kinder und Ehegatten nachgezahlt werden.

Entsprechend des Entwurfes werden jedoch Beamte mit min. einem Kind höher beihilfeberechtigt sein. Warum soll hier keine Nachzahlung erfolgen?

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Sehr geehrte Frau G.,

die Nachzahlungen sind Folge von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, an die sich auch der Freistaat Sachsen gebunden sieht. Danach müssen nun die zu niedrig gezahlten Besoldungen (seit 2020) nachgezahlt werden. Ausgangspunkt ist dabei das sog. Abstandsgebot. Dieses besagt, dass zwischen dem Modellbeamten (verheiratet, zwei Kinder und mehr, Alleinverdiener) und einer ebensolchen Person, die Grundsicherung bezieht, ein Abstand von 20 % zur niedrigsten Besoldungsgruppe bestehen muss (A4). Der Abstand wird durch eine Nachzahlung bzw. Anhebung der Besoldungsbestandteile erreicht. Die Nachzahlungen erfolgen auf die entsprechenden Besoldungsanteile, die an Kinder oder den Familienstand anknüpfen. Insofern betrifft die Nachzahlungen nur die entsprechenden Gruppen, die auch durch die Rechtsprechung des BVerfG betroffen sind.

Lange war offen, wer Nachzahlungen für den in den zurückliegenden Jahren entgangenen Besoldungsanspruch erhalten soll. Das Finanzministerium hatte vorgeschlagen, nur den Beamt:innen Nachzahlungen zu gewähren, die Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben. Dem konnten wir unmöglich zustimmen: Das hätte all jene benachteiligt, die im Vertrauen auf die Fürsorgepflicht ihres Arbeitgebers auf einen Widerspruch verzichtet hatten. Wir konnten mittels eines Änderungsantrags zum Gesetzentwurf durchsetzen, dass stattdessen für den Zeitraum ab 2020 – also seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – alle Beamt:innen von Nachzahlungen profitieren.

Der Gesetzentwurf wurde in der geänderten Fassung durch das Plenum des Landtags heute beschlossen. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig verstanden und daher zutreffend beantwortet.

Freundliche Grüße

Sabine Friedel

 

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