In Hamburg wird keine automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum eingesetzt und das ist auch nicht geplant.
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(...) Die Offizielle Begründung ist der Schutz der Bevölkerung vor dem COVID-19 Virus. Die Parameter ändern sich mit zunehmenden Erkenntnissen zur Gefährlichkeit der Pandemie. (...)
(...) Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für bestimmte Massengeschäfte regeln, dass niemand deshalb benachteiligt werden darf, weil er keine Tracing-App auf einem Mobilgerät installiert hat bzw. nutzt. (...)
(...) Dort, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden und die Freiheit und Sicherheit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Gefahr ist, dürfen wir nicht wegschauen. (...)
(...) Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat man sich bei der deutschen Corona-Warn-App für eine dezentrale Speicherung der Daten entschieden. (...)
Den Vorstoß des Innenministers Horst Seehofers, Scanner mit Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen oder Flughäfen zu installieren, halte ich für unverhältnismäßig.