Antwort 03.01.2024 von Dirk Wiese SPD
Wie Ihnen auch schon mein Fraktionskollege Michael Roth auf Ihre gleichlautende Frage geantwortet hat, halten wir die geltende Regelung für verfassungsgemäß.
Wie Ihnen auch schon mein Fraktionskollege Michael Roth auf Ihre gleichlautende Frage geantwortet hat, halten wir die geltende Regelung für verfassungsgemäß.
Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Schuldenbremse im Grundgesetz im kommenden Jahr wieder einzuhalten.
Ich sehe hier keinen Zusammenhang.