Antwort 21.07.2023 von Fritz Güntzler CDU
Leider kann ich Ihnen keine detaillierten Auskünfte geben, da diese Aufträge nicht gesondert ausgewertet werden
Leider kann ich Ihnen keine detaillierten Auskünfte geben, da diese Aufträge nicht gesondert ausgewertet werden
Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn sich der Anspruch mehrmals durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen anspruchsberechtigten Personenkreisen ergeben kann.