Ich bin nebenberuflich für eine Versicherung mit Gewerbeanmeldung tätig. Erhalte ich für das Gewerbe auch die Energiepauschale?

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Bettina Hagedorn
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Frage von Sabine T. •

Ich bin nebenberuflich für eine Versicherung mit Gewerbeanmeldung tätig. Erhalte ich für das Gewerbe auch die Energiepauschale?

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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Juni, auf die ich Ihnen gerne eine Antwort gebe.

Grundsätzlich steht die Auszahlung der Energiepreispauschale jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn sich der Anspruch mehrmals durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen anspruchsberechtigten Personenkreisen ergeben kann. Auch in Ihrem Fall steht Ihnen nur die einmalige Auszahlung der Energiepreispauschale durch Ihr erstes Dienstverhältnis zu. Denn aufgrund Ihrer Fragestellung gehe ich davon aus, dass Sie die Energiepreispauschale bereits im vergangenen Jahr durch Ihren Hauptarbeitgeber ausgezahlt bekommen haben.

In seinem Frage-Antwort-Katalog (FAQ) zur Energiepreispauschale hat das Bundesfinanzministerium unter der Frage VII Nr. 6 Folgendes zur doppelten Auszahlung der Energiepreispauschale auf seiner Webseite (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html) veröffentlicht: 

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) besteht für jede anspruchsberechtigte Person nur einmal. Das gilt auch, wenn im Jahr 2022 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft), § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb) oder § 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) bezogen werden. Es kann aber vorkommen, dass Arbeitnehmer, die zusätzlich anspruchsberechtigende Einkünfte, z. B. aus einem Gewerbebetrieb beziehen, die EPP sowohl vom Arbeitgeber als auch durch eine automatische Herabsetzung von Vorauszahlungen erhalten. In diesen Fällen korrigiert das Finanzamt die doppelte Auszahlung der EPP mit der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022.

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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