Antwort 27.08.2020 von Özlem Demirel Die Linke
(...) Der Ehegattennachzug ist ein sich auch aus dem Grundgesetz ergebendes Grundrecht, welches nicht an Bedingungen geknüpft werden darf. (...)
(...) Der Ehegattennachzug ist ein sich auch aus dem Grundgesetz ergebendes Grundrecht, welches nicht an Bedingungen geknüpft werden darf. (...)
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung (siehe Anhang) haben wir Folgendes dazu vereinbart: Wir schaffen „eine allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis. Das Einbürgerungserfordernis der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden wir durch klare Kriterien ersetzen.
Ich halte den Sprachtest hier nicht für sinnvoll.