Antwort 25.07.2024 von Felix Döring SPD
Das Faktorverfahren der Steuerklasse IV schadet Familien insgesamt nicht, hat aber erhebliche gleichstellungspolitische und wirtschaftspolitische Vorteile.
Das Faktorverfahren der Steuerklasse IV schadet Familien insgesamt nicht, hat aber erhebliche gleichstellungspolitische und wirtschaftspolitische Vorteile.
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli den "Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" beschlossen.
Gemeinsam mit anderen Ministerien, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Verbänden wurden bereits verschiedene Vorschläge diskutiert. Auch steuerrechtliche Aspekte spielten dabei eine Rolle. Derzeit erfolgt eine Auswertung der erarbeiteten Ideen und Vorschläge und eine Prüfung, was gesetzgeberisch umgesetzt werden kann.