Antwort 03.05.2022 von Ulrike Bahr SPD
Viele Punkte der Richtlinie sind in Deutschland aber bereits geltendes Recht. Anpassungen im Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz, im Familienzeitgesetz und im AGG sind aber im Referentenentwurf vorgesehen.
Viele Punkte der Richtlinie sind in Deutschland aber bereits geltendes Recht. Anpassungen im Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz, im Familienzeitgesetz und im AGG sind aber im Referentenentwurf vorgesehen.

Wenn schon diskutiert wird eine Home-Office Pflicht für Arbeitgeber auch über die Corona-Zeit zu implementieren, dann muss es selbstverständlich auch für Behinderte in einem noch größeren Umfang möglich sein.
Natürlich sind Mandatsträger keine Angestellten im klassischen Sinne.
Im Jahr 2009 hatte ich die große Ehre, mit damals 24 Jahren in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden.
Da ich zum Redenschreiben keinen Penis brauche und mein Lebensgefährte zur Kinderbetreuung keine Vulva, gibt es kein Problem das zu vereinbaren.