im Sommer diesen Jahres wird diesbezüglich ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, das entsprechend umgesetzt wird.
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Auch wenn eine Reihe an Verbesserungen keine direkte Kompensation des gestrichenen Weihnachtsgeldes ist, so hat die strukturelle Einarbeitung in die Besoldungstabellen gegenüber einer Sonderzahlung den Vorteil einer höheren Verlässlichkeit und wird zudem bei zukünftigen Tarifsteigerungen mit dynamisiert
Daneben haben wir die Besoldungsgruppen bis A5 gestrichen und werden zukünftig die Besoldung in den Einstiegsstufen noch weiter anheben, sowie den unteren Besoldungsgruppen bis A10 im Dezember auch zukünftig eine Sonderzahlung auszahlen.
die damalige Regierung aus CDU und SPD hat 2007 das Weihnachtsgeld für die Beamt*Innen gestrichen.
vielen Dank für Ihre Frage. In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen und die erste Abschlagzahlung soll im September erfolgen.
Eine mögliche Übernahme steht erst nach Verhandlungen im Herbst durch die bay. Gesetzgeberin an. Sie gilt als wahrscheinlich. Ich würde eine Übernahme begrüßen.