Antwort 09.05.2022 von Hans-Ulrich Rülke FDP
wir lehnen die sogenannte pauschale Beihilfe ab, weil sie einerseits für das Land teurer ist und andererseits den Betroffenen anders besser geholfen werden kann.
wir lehnen die sogenannte pauschale Beihilfe ab, weil sie einerseits für das Land teurer ist und andererseits den Betroffenen anders besser geholfen werden kann.
Zur Rentenentwicklung im Allgemeinen hat das Bundeskabinett vor zwei Wochen den Entwurf zum "Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand" beschlossen.
Die Remonstrationspflicht hat nichts von ihrer gwichtigen Bedeutung verloren.
Die Beamtenbestechung ist m.W. ein Straftatbestand, bei der eine Vorteilsgewährung von Amtsträgern beabsichtigt wird.