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Als ehemaliger Landesbeamter des Freistaates Bayern gehören sie damit nicht zur Empfängergruppe dieser Einmalzahlung des Bundes. Kompetenzrechtlich kann der Bund diese Zahlung an Landesbeamte nicht leisten.
Selbstverständlich haben sich die Lebensumstände seit 1975 verändert, dementsprechend ist aber auch die Besoldung nicht mehr auf dem Stand von 1975.
Die SPD-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, die Wegstreckenentschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung § 5 auf 38 Cent pro Kilometer anzuheben.
Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass der öffentliche Dienst flexibler wird.