Antwort 09.09.2024 von Stephan Brandner AfD
Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich damit im vergangenen Jahr auf 53,4 Milliarden Euro.
Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich damit im vergangenen Jahr auf 53,4 Milliarden Euro.
Auf die Altersentschädigung der Abgeordneten kann man nicht verzichten. Dafür gibt es keine gesetzliche Möglichkeit.


Es darf keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Dies gilt sowohl für heutige als auch für künftige Rentnerinnen und Rentner. Ich sehe in der Doppelbesteuerung von Renten aus der Rentenversicherung eine klare Verfassungswidrigkeit.
Ich bin gegen die Besteuerung von bereits versteuertem Einkommen, allerdings halte ich es für richtig, Pensionen weiterhin zu besteuern