diese Fragen kann ich Ihnen leider nicht konkret beantworten, da ich in den Gesetzgebungsprozess als Landespolitiker nicht eingebunden bin und deshalb nicht weiß, wie ein neues Gesetz genau ausgestaltet wird, also welche konkreten Handlungen zukünftig strafbewehrt bleiben und welche es dann nicht mehr sind.
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Antwort 12.01.2022 von Christian Hierneis BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Rebecca Schamber SPD
Antwort 09.03.2022 von Marco Buschmann FDP
Mit Blick auf meine grundsätzliche Position zu dem Thema verweise ich Sie freundlichst auf meine Antwort auf Ihre hier gestellte Frage vom 30.12.2021.
Antwort 09.03.2022 von Marco Buschmann FDP
Bislang sind die entsprechenden BFH-Urteile noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden, da die Umsetzung der Urteile noch geprüft wird
Antwort 17.01.2022 von Hendrik Hering SPD
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Personen, die unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten haben, damit rechnen müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Antwort 07.01.2022 von Ingo Gädechens CDU
Persönlich und aus Sicht eines diesbezüglichen „Laien“, der die Diskussion der Thematik und die Details nicht vertieft kennt, kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen. Daher habe ich meine Fachkolleginnen und -kollegen auch gebeten, dieses Thema erneut aufzunehmen und zu prüfen