Antwort 08.01.2018 von Thomas Heilmann CDU
(...) Oktober 2017. Die Änderung des § 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend, dass nicht mehr das an Jahren älteste Mitglied die konstituierende Sitzung des Bundestages führt, sondern das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied ist sachgerecht. Nur so kann die für die konstituierende Sitzung nötige Parlamentserfahrung gewährleistet werden. (...)