Wird es mit der Mehrstaatigkeit eine bilaterale Regelung für die Rückgewinnung der Vorstaatsangehörigkeit (z.B. Bosnien) geben? Die Rückkehr ist ohne langjährigen Aufenthalt nicht möglich.

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Frage von Eniz K. •

Wird es mit der Mehrstaatigkeit eine bilaterale Regelung für die Rückgewinnung der Vorstaatsangehörigkeit (z.B. Bosnien) geben? Die Rückkehr ist ohne langjährigen Aufenthalt nicht möglich.

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Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne antworte.

Ich bekenne mich zum Prinzip der Mehrstaatigkeit. Deshalb unterstütze ich nachdrücklich die Initiative der Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.

Ein zentraler Baustein dieser wird sein: Egal, ob sich Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland einbürgern lassen möchten oder ob Deutsche im Ausland die Staatsbürgerschaft ihres neuen Landes, in dem sie wohnen, annehmen wollen – die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit soll im Rahmen der Reform in Deutschland in allen Konstellationen geschaffen werden. In zahlreichen anderen westlichen Staaten wird diese Regelung bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt.

Aus meiner Sicht sollte ebenfalls die Möglichkeit der Rückgewinnung der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes als Option für betroffene Personen gelten. Dabei liegt es allerdings nicht in unserer Befugnis, die Vorgehensweise der jeweiligen Herkunftsstaaten zu steuern. Es kann also Staaten geben, die sich weigern, eine einmal abgegebene Staatsbürgerschaft wieder zu gewähren, was zu einer Einschränkung der Mehrstaatigkeit führen kann. Wir als Bundesrepublik Deutschland werden jedoch im Zuge der Reform viele Hindernisse aus dem Weg räumen. Auf diese Weise ermöglichen wir zahlreichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - und erhöhen damit die Chance auf Teilhabe und Perspektiven im Land.

Abschließend möchte ich noch einen Punkt deutlich machen: Oftmals wird das Thema der Mehrstaatigkeit seitens von rechts bzw. rechten Kräften stark beschossen. Vor allem der Vorwurf der „Abwertung“ der Staatsbürgerschaft steht im Raum. Doch auch mit einer Reform bleibt die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin ein wertvolles Gut, die auf den Werten unseres Grundgesetzes/unserer Verfassung fußt - u. a. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit. Die deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht geschenkt. Die Voraussetzung hierfür bleibt eine erfolgreiche Integration, die nach angemessenen und zeitgemäßen Kriterien bewertet wird.

Wie eingangs schon gesagt, ein Großteil der Industrienationen praktiziert die Reglung der Mehrstaatigkeit bereits - der Erfolg spricht für sich. Daran möchten wir auch hier anknüpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

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