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Sehr geehrter Hr. Grasse, Wie rechtfertigen Sie angedachte Kürz. im Bereich der psychotherap.- Behandlung? M.M. nach sind Kürzungen hier nicht richtig, da die oft Leistungsträg. d. BSP betroffen sind!

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Adrian Grasse
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Frage von Jens W. •

Sehr geehrter Hr. Grasse, Wie rechtfertigen Sie angedachte Kürz. im Bereich der psychotherap.- Behandlung? M.M. nach sind Kürzungen hier nicht richtig, da die oft Leistungsträg. d. BSP betroffen sind!

Nachweislich sind gerade die Menschen betroffen, die viel aus psychologischen Gründen arbeiten, sei es aus perfektionistischen Gründen z.B. augelöst durch familiäre Muster (Scheidung der Eltern, Tod etc.) oder Menschen, die im Pflegebereich tätig sind und eben nicht nur nach Zeit-Blöcken abrechnen, sondern ihre Patienten auch als Menschen behandeln und sich mehr Zeit nehmen, was dann bei Planvorgabe der Geschäftsleitung zu eigenem Stress führt unter dem sie selbst einbrechen und froh und dankbar sind, wenn sie im Rahmen psychotherapeut. Behandlung zu sich selbst finden bzw. auch Techiken erlernen, um besser mit dieser Situation umzugehen. Endlich hat es auch D-Land geschafft, psysch. Problemen ein Platz u. den wichtig. Krankheiten der Gesellschaft zuzuordnen. Kürzungen in diesen Bereichen kontakarieren diese Entwickl. wieder! Ich hoffe, dass die von mir gewählte CDU gerade bei Themen d. Gesundheitsversorg. eine Lösung mit den K-Partnern findet u. nicht "stumpf" den Rotstift ansetzt. VG

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement zu einem so wichtigen Thema wie der psychotherapeutischen Versorgung. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar durch die Politik festgelegt, sondern im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss vereinbart. Die dort beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird in Fachkreisen und von Interessenvertretungen kritisch diskutiert und hat auch bei mir Fragen aufgeworfen, da sie für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellen kann. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Unabhängig davon bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Entscheidend ist, dass sich die Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten nicht verschlechtert. Psychotherapeutische Leistungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Deshalb muss gewährleistet bleiben, dass Menschen unabhängig von ihrer Versicherungsform Zugang zu qualifizierter Behandlung haben. Darüber hinaus halte ich es für wichtig, die bestehenden Rahmenbedingungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, wenn sich negative Auswirkungen auf die Versorgung abzeichnen. Dies betrifft sowohl die Vergütungsstrukturen als auch grundsätzliche Fragen der Bedarfsplanung und der Ausgestaltung ambulanter Leistungen. Ich nehme Ihre Sorgen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Grasse

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