digitalen Selbstbestimmung. Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Sehr geehrte Frau Conrad
ich schreibe Ihnen heute mit einem konkreten Anliegen zum Schutz der digitalen Selbstbestimmung.
Aktuell wird auf EU-Ebene und im Bundestag über die Regulierung von Deepfakes debattiert. Ein kritischer Punkt, ist die Bedingung des „großen Schadens“ für eine Strafbarkeit.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass dieser Passus gestrichen wird.
Warum?
Ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte findet bereits statt, wenn eine Person ohne Zustimmung in in (porno-)grafische Deepfakes montiert wird.
Opfer sollten nicht erst beweisen müssen, dass ihr Leben bereits ruiniert ist, bevor das Gesetz greift. Der Schutz der Würde muss beim Akt der Grenzverletzung beginnen, nicht erst bei deren Folgen.
Wie stehen Sie zu einer Verschärfung, die die Erstellung solcher Inhalte unabhängig vom Ausmaß des Schadens unter Strafe stellt?
Mit freundlichen Grüßen
V. B.
LK Kitzingen
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihr wichtiges Anliegen.
ich teile Ihre Sorge sehr. Die Erstellung von Deepfakes, insbesondere von sexualisierten oder entwürdigenden Darstellungen ohne Einwilligung der betroffenen Person, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht und die digitale Selbstbestimmung. Klar ist: Der Schutz der Betroffenen darf nicht erst dann einsetzen, wenn der Schaden bereits „groß genug“ ist. Die Grenzverletzung selbst ist bereits Unrecht.
Deshalb halte ich es für richtig, die strafrechtliche Bewertung nicht an eine hohe Schadensschwelle zu knüpfen. Wer Menschen gegen ihren Willen in pornografische oder in anderer Weise herabwürdigende Deepfakes montiert, verletzt ihre Rechte fundamental – unabhängig davon, ob sich die konkreten Folgen im Nachhinein in einem bestimmten Ausmaß nachweisen lassen. Gerade für Betroffene ist es oft unzumutbar, den erlittenen Schaden detailliert belegen zu müssen, bevor der Staat sie schützt.
Für mich ist entscheidend, dass der Gesetzgeber die Realität digitaler Gewalt endlich ernst nimmt. Dazu gehört, den Schutz der Würde, der sexuellen Selbstbestimmung und der informationellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu stellen. Es braucht klare rechtliche Grenzen, wirksame Strafverfolgung und zugleich gute Unterstützungsstrukturen für Betroffene.
Vielen Dank, dass Sie auf diesen Missstand aufmerksam machen. Solche Rückmeldungen sind wichtig für die politische Debatte.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Conrad
