Setzen Sie sich für raumlufttechnische Anlagen an unseren Schulgemeinden und der Nutzung des Bundesförderprogramms im Schwalm-Eder-Kreis ein?

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Frage von Dirk S. •

Setzen Sie sich für raumlufttechnische Anlagen an unseren Schulgemeinden und der Nutzung des Bundesförderprogramms im Schwalm-Eder-Kreis ein?

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Sehr geehrter Herr S.,

 

als Abgeordneter des Bundestags sind Eingriffe in Zuständigkeiten von Land und Kreis bzw. Kommune begrenzt, was – offen gesagt – im Sinne unseres Föderalismusprinzips auch richtig ist. Der Einbau von professionellen RLT-Anlagen (also fest installierte, raumlufttechnische Anlagen) ist sicherlich die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung von Innenraumluft. Sie können sowohl zentral als auch dezentral Räumlichkeiten versorgen und dienen nicht nur der Lufthygiene, sondern regulieren auch Wärme- und Feuchtigkeit, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und sind deutlich geräuschärmer als mobile Luftreiniger aller Art.

Mobile Luftreiniger in Klassenzimmern und Fachräumen sind in hohem Maße abhängig von ihrer technischen Spezifikation, die insbesondere den Luftdurchsatz eines fünf- bis sechsfachen Raumvolumens zu gewährleisten hat. Als problematisch kann sich der Aufstellungsort des mobilen Luftreinigers erweisen, da dieser – im Gegensatz zu bauseits vorhandenen raumlufttechnischen Anlagen, die die Luft nach oben absaugen und austauschen – die Raumluft horizontal ansaugt und die kontaminierte Luft damit durch den gesamten Raum an den Schülern und Schülerinnen vorbeiführt zum Gerät führt. Auch die Geräuschentwicklung vieler oft „günstiger“ Geräte kann – insbesondere wenn diese Geräte mit Filtersystemen arbeiten – erheblich und einem konzentrierten Arbeiten in ruhiger Atmosphäre hinderlich sein.

 

Das Umweltbundesamt teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein:

 

1.           Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen), was auf die Mehrzahl der Schulräume zutrifft.

2.           Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt)

3.           Nicht zu belüftende Räume.

 

Räume der Kategorie sind grundsätzlich nicht für Schulunterricht geeignet, da sich ausgeatmetes Kohlendioxid und Feuchtigkeit rasch zu hohen Werten ansammeln und auch viele gasförmige chemische Schadstoffe im Raum verbleiben. In solchen Räumlichkeiten macht der Einsatz von Luftreinigern auch keinen Sinn, da ein Luftaustausch mit der Außenluft nicht möglich ist.

Insbesondere für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) nun vor wenigen Wochen Prüfkriterien für mobile Luftreiniger unter Vorsitz des Umweltbundesamtes erarbeitet, die den Schulträgern eine große Hilfestellung sind und Entscheidungen über die Anschaffung von mobilen Luftreinigern erleichtern werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Albrecht Glaser, MdB

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