Antwort 21.02.2022 von Alexander Schweitzer SPD
Für E-Autos gilt, dass diese auch ab dem Jahr 2023 eine Förderung erhalten (bis 2025), wenn diese nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben (...).
Für E-Autos gilt, dass diese auch ab dem Jahr 2023 eine Förderung erhalten (bis 2025), wenn diese nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben (...).
die Regelungen im rheinland-pfälzischen Beamten- und Laufbahnrecht eine angemessene und ausreichende Durchlässigkeit zu.