Neues GFF-Gutachten belegt Verfassungsfeindlichkeit, EU-Parlament prüft ESN-Fraktion. Warum zögert der Bundestag trotz dieser erdrückenden Beweislast beim AfD-Verbotsverfahren noch immer?
Guten Tag Frau Lindholz,
die politische Ausrede, für ein AfD-Verbotsverfahren fehlten noch belastbare juristische Grundlagen, ist spätestens seit den Ereignissen der letzten Tage hinfällig.
Erstens hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am 25.06.2026 ein 1.500-seitiges Gutachten vorgelegt. Es weist minutiös nach, dass die Partei gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt. Die Expertenprognose lautet klar: Ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hätte große Erfolgsaussichten.
Zweitens hat das EU-Parlament soeben für eine offizielle Prüfung der AfD-geführten Parteienfamilie ESN gestimmt. Europa handelt institutionell gegen diese Netzwerke, während der Bundestag weiterhin in einer taktischen Schockstarre verharrt.
Wenn eine Partei nachweislich die Verfassung aushöhlt, ist Artikel 21 GG eine Pflicht.
Welche Beweise benötigt Ihre Fraktion noch, um das Verfahren einzuleiten?
Welche konkreten Schlüsse ziehen Sie aus dem GFF-Gutachten?
MFG D.B.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF).
Das Gutachten und die darin vertretenen Einschätzungen sind mir bekannt. Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass die Zustimmung zur AfD nicht einfach „wegverboten“ werden kann. Gerade die Anhänger und Unterstützer der Partei würden nicht einfach verschwinden, sondern sich anders organisieren. Unabhängig davon werden auch wir die Entwicklung und die Erkenntnisse zur AfD weiterhin kritisch und aufmerksam verfolgen.
Entscheidend bleibt, die AfD politisch und inhaltlich zu stellen und die Bürgerinnen und Bürger mit guten Konzepten und überzeugender Politik für die demokratische Mitte zurückzugewinnen. Gerade angesichts großer Reformprojekte zur Ertüchtigung unserer Sozialsysteme und der aktuellen Wirtschaftslage, mag dies schwierig erscheinen. Dennoch ist es die Aufgabe der demokratischen Parteien, die Menschen mit guter Politik zu überzeugen und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Ein Scheitern des Parteiverbotsverfahrens würde dem Opfermythos der AfD noch weiter in die Hände spielen und die Partei vielleicht sogar noch stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB
