Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes?

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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Jochen A. •

Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

das BVerfG wird demnächst zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes urteilen. Die Chancen, dass die Bundesregierung hier Unterstützung erfährt, stehen nicht schlecht. In Kanada hat die Regierung gute Erfahrungen mit der Legalisierung gemacht und die Jugend konsumiert nicht mehr als vor der Legalisierung.

Es gibt kein Argument mehr für eine Beibehaltung des STatus Quo, in Deutschland konsumieren die Jugendlichen von Jahr zu Jahr mehr, und das unter der Schirmherrschaft der Union.

Als aktiver Polizeibeamter kenne ich die fehlgeleitete Drogenpolitik zu gut und frage Sie, wieso Sie sich weiterhin für ein Verbot aussprechen, das weder zweck- noch verhältnismäßig ist. Wieso wollen Sie ein Weiter so?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr A.

 vielen Dank für Ihre Frage zum Themenkomplex Cannabis und Möglichkeiten einer Legalisierung.

Wie Sie vorherigen Fragen dazu bereits entnehmen können ist meine Haltung dazu klar. Die geplante Legalisierung von Cannabis suggeriert eine neue Form von Freiheit und Unbedenklichkeit, die in meinem Augen gefährlich ist. Denn niemand spricht darüber, welches Ausmaß der Cannabis-Konsum jetzt schon angenommen hat und welche Gesundheitsschäden anhaltender Cannabis-Konsum gerade bei jungen Menschen anrichten kann. Da ich aus einer Arztfamilie stamme sind mir die Berichte und die Auswirkungen auf junge Menschen dazu sehr präsent. Über diese Kinder und Jugendlichen spricht niemand in der politischen Debatte.

Es ist naiv zu glauben, dass Kinder und Jugendliche durch so ein Gesetz keinen Zugang zu Cannabis hätten. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass ein sogenannter grauer Markt entstehen kann, bei dem beispielsweise Volljährige legal erworbenen Stoff an Minderjährige weitergeben. Das würde Polizei und Justiz vor neue Herausforderungen stellen und gerade die Kinder und Jugendliche nicht schützen.

Daneben hat ein Gutachten des bayerischen Staatsregierung deutlich gemacht, dass die geplanten Änderungen der Ampel-Regierung in diesem Bereich gegen internationales und europäisches Recht verstoßen. Das Gutachten können Sie hier nachlesen: https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/aktuelle-themen/#KH-Rechtsgutachten

 Mit freundlichen Grüßen

 Andrea Lindholz MdB

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