Wie passt Ihre Sitzungsleitung zu der vom Grundgesetz eindeutig gewünschten möglichst freien parlamentarischen Rede?

Portrait von Andrea Lindholz
Andrea Lindholz
CSU
90 %
26 / 29 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Alexandra S. •

Wie passt Ihre Sitzungsleitung zu der vom Grundgesetz eindeutig gewünschten möglichst freien parlamentarischen Rede?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

das Grundgesetz schützt durch die Indemnität (Art. 46 Abs. 1 GG) die weitgehend freie Rede im Bundestag ausdrücklich, weil es diese für unerlässlich für eine funktionierende Demokratie erachtet. Eine möglichst uneingeschränkte parlamentarische Äußerungsfreiheit ist also der erklärte Wille unserer Verfassung.

In der Praxis erteilen Sie häufig Ordnungsrufe, u.a. für Äußerungen wie „Pfui", für ein kaum merkliches Kopfschütteln, einen Fingerzeig oder unwillkürliches, kurzes Lachen.

https://www.tagesspiegel.de/politik/jetzt-schutzen-sie-die-faschisten-linken-abgeordnete-kassiert-bei-afd-rede-im-bundestag-zwei-ordnungsrufe-und-geht-16043280.html

Wie verträgt sich das mit der vom Grundgesetz eindeutig gewünschten freien parlamentarischen Äußerungsfreiheit?

Portrait von Andrea Lindholz
Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau S.,

Ein zentrales Anliegen des Präsidiums ist es, den hohen Schutz der parlamentarischen Redefreiheit mit den Anforderungen an eine geordnete und würdevolle Debatte zu verbinden. Die Leitung der Sitzungen erfolgt dabei stets im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang einer Rede und die Dynamik im Plenarsaal.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Andrea Lindholz
Andrea Lindholz
CSU

Weitere Fragen an Andrea Lindholz