Frage an Andrea Nahles von Horst E. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Nahles,
nachdem ich heute gelesen habe, dass die Groko den grossen Wurf zur Entlastung der Arbeitnehmer beschlossen hat, indem die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 % ab 2019 eingeführt wird, möchte ich Ihnen die folgende Frage stellen:
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass hier Augenwischerei betrieben wird?
Denn: Begleitend zur Senkung wird auf der anderen Seite der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 % angehoben.
Somit Effekt für die Arbeitnehmer = 0 !!!
Für uns Rentner bringt die Senkung bei der Arbeitslosenversicherung garnichts und die Anhebung der Pflegeversicherung kommt voll zum Zuge, also ein Minus um 0,5%.
Wo ist also die tatsächliche Entlastung??????
Sehr geehrter Herr E.,
über 144,2 Milliarden Euro stehen in 2019 für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zur Verfügung. Die Mittel für Arbeit und Soziales wachsen damit stärker als für die meisten anderen Politikbereiche. Mit der Einführung des sozialen Arbeitsmarkts sorgen wir dafür, dass Langzeitarbeitslose eine Chance auf Teilhabe an der Arbeitswelt erhalten. Dafür setzen wir vier Milliarden Euro ein - und zwar nicht als zeitlich befristetes Modellprojekt, sondern als dauerhaftes Regelinstrument. Das ist ein Paradigmenwechsel, für den die SPD seit vielen Jahren gekämpft hat. Es ist richtig, dass die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt es möglich macht, sowohl mehr in Qualifizierung zu investieren als auch den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2019 von drei Prozent auf 2,5 Prozent zu senken. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet.
Gleichzeitig machen wir mit dem Rentenpakt die Rente stabil, indem wir das Rentenniveau in einem ersten Schritt bis 2025 bei mindestens 48 Prozent garantieren. In einem zweiten Schritt nehmen wir uns die Zeit bis 2040 vor. Über den Bundeshaushalt tragen wir zu einer verlässlichen Alterssicherung mit einem Bundeszuschuss bei, der 2019 auf 98 Milliarden Euro anwächst. Die Rentenversicherung hat so auch die notwendigen Gelder, um Verbesserungen bei der Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente zu bezahlen. Das ist m. E. ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Gerechtigkeit und sozialer Teilhabe.
Darüber hinaus hat das Kabinett die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet. Die Verordnung ist der Startschuss für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes der letzten Wahlperiode. Die neue generalistische Ausbildung, bei der die Pflegerinnen und Pfleger sowohl im Krankenhaus als auch im Pflegeheim arbeiten können, wird dazu führen, dass die Löhne insbesondere in der jetzigen Altenpflege in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. Längst überfällig war in diesem Zusammenhang auch die Abschaffung des Schulgeldes und die Gewährleistung einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Diese wichtigen Maßnahmen zur Gewinnung neuer Pflegefachkräfte und damit auch zur Verbesserung der Qualität in der Pflege rechtfertigen eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung.
Beste Grüße
Andrea Nahles