Sehr geehrter Herr Bleck, wie stehen Sie zur "Doppelstaatsangehörigkeit" ?

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Frage von Peter W. •

Sehr geehrter Herr Bleck, wie stehen Sie zur "Doppelstaatsangehörigkeit" ?

Die "Doppelstaatsangehörigkeit" wird in unserer Gesellschaft so interpretiert, dass selbst gestandene Politiker des Bundes, der Länder und Kommunen sowie Journalisten der öffentlich Rechtlichen (ARD und ZdF) die gesetzlichen Definitionen in ihren Reden bzw. Berichterstattungen scheinbar nicht begriffen haben oder ignorieren. Ich bin der Meinung, dass eine Doppelstaatsangehörigkeit besonders schädlich für eine Integration ist, dieser im Wege steht und dringend abgeschaft werden muss.

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Sehr geehrter Herr Walde,

die AfD lehnt die doppelte Staatsangehörigkeit ab. Auch ich bin der festen Überzeugung, dass die doppelte Staatsangehörigkeit aus integrationspolitischen Gesichtspunkten und aus Loyalitätsgesichtspunkten abzuschaffen und die Optionspflicht wiedereinzuführen ist. Der diesbezügliche Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wurde von den anderen Fraktionen jedoch abgelehnt (BT-Drs. 19/86).

Einem doppelten Staatsbürger ist es zuzumuten, sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Die Entscheidung für einen Staat ist in der Regel der Beweis für den erfolgreichen Abschluss eines langjährigen Integrationsprozesses in die neue Heimat mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Mit einem Doppelpass sichert man sich jedoch ein Rückkehrrecht in die alte Heimat und kann sich damit den Pflichten in seiner neuen Heimat entziehen. Anders ausgedrückt: Es können auf Dauer nicht zwei Herzen in einer Brust schlagen. Loyalitätskonflikte sind früher oder später unausweichlich.

Zudem begünstigt die doppelte Staatsbürgerschaft die Einflussnahme fremder Staaten auf den Staat. So zielt die Politik der Türkei darauf ab, über die deutsch-türkischen Staatsbürger Einfluss im Sinne der Türkei auf die Politik in Deutschland zu nehmen. Darüber hinaus führt der Doppelpass von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu, dass doppelte Staatsbürger bei der Wahl des Europäischen Parlaments auch doppelt wählen können.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bleck

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