Antwort 25.01.2024 von Andreas Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur Beschleunigung wird ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren über die Übertragung auf Beamtinnen und Beamte entscheiden.
Zur Beschleunigung wird ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren über die Übertragung auf Beamtinnen und Beamte entscheiden.
Seien Sie versichert, das Land wird dem Verhandlungsergebnis folge leisten und die Gegenfinanzierung sicherstellen.
In Anbetracht der Radikalisierung dieser Partei, darf ein Parteiverbotsverfahren nicht tabuisiert werden. Das bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld.
Die Verordnung ist auf dem Weg und befindet sich derzeit in laufenden Verfahren. Sie ist geltendes Gesetz und ist dementsprechend umzusetzen.