Frage an Andreas Lämmel bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Andreas Lämmel
CDU
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Frage von Uwe N. •

Frage an Andreas Lämmel von Uwe N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

sehr geehrter herr lämmel,

die bundesregierung hält an der produktion und dem einsatz von den menschenverachtenden splitterbomben in kriegen fest. ( http://www.landmine.de/de.titel/de.news/de.news.one/index.html?entry=de.news.0f55a2a564020000 )

erhält die cdu für diesen lobbyismus finanzielle zuwendungen durch die kriegsindustrie, oder ist die cdu als partei eine menschenverachtende partei?

mfg
u.n.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Dezember 2007 zur Haltung der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes von Streumunition.

Die Bundesregierung setzt sich international unverändert für ein sofortiges Verbot von gefährlicher Streumunition und eine Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts ein. Sie hat dafür im April 2007 in Montreux einen „Dreistufenplan zum Verzicht auf Streumunition auf mittlere Sicht“ in Form eines Entwurfs für ein Zusatzprotokoll zum VN-Waffenübereinkommen vorgestellt.

Der Dreistufenplan sieht vor:

– ein sofortiges Verbot von „gefährlicher“ Streumunition mit hoher Blindgängerrate (über 1 Prozent),
– einen mittelfristigen Verzicht auf alle Arten von Streumunition und
– als Paralleloption den Ersatz der Streumunition durch „alternative Munition“.

Ein Vorgehen innerhalb der Vereinten Nationen hat für die Bundesregierung und viele weitere Staaten Priorität, weil dort sowohl betroffene Staaten als auch Staaten mit besonders großen Beständen von Streumunition eingebunden werden. Ich unterstütze diesen Weg uneingeschränkt.

Auf der zweiten Konferenz des Oslo-Prozesses in Lima im Mai 2007 wurde ein erster Entwurf für eine völkerrechtliche Übereinkunft zu Streumunition außerhalb des VN-Waffenübereinkommens vorgestellt, der bei Aufzeigung eines noch weiter zu konkretisierenden Ausnahmebereiches auf ein umgehendes Verbot von Streumunition abzielt. Ein sofortiges übergangsloses Verbot unter Ausblendung militärischer Notwendigkeiten wird allerdings von nur wenigen Staaten mit geringen Beständen getragen und hat im globalen Rahmen kaum Aussicht auf Annahme. Die Bundesregierung hält es für eine Übergangsfrist daher für aussichtsreicher, restriktive Regelungen zu Einsatz und Funktionszuverlässigkeit von Streumunition anzustreben, um dem humanitären Anliegen eines besseren Schutzes der Zivilbevölkerung näherzukommen.

Bleibt noch zu sagen, dass die CDU keinen direkten Einfluss darauf hat, wer Ihr Parteispenden zukommen lässt. Parteispenden von über 50.000 Euro müssen beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend veröffentlicht werden. Parteispenden über 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Dort können Sie gerne nachschauen, um sich selbst ein Bild von der Zusammensetzung der Parteispender der CDU zu machen. Die CDU ist ganz sicher keine menschenverachtende Partei, um noch auf Ihre letzte Frage zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Lämmel