Frage an Andreas Rimkus bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andreas Rimkus
SPD
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Frage von Ingo S. •

Frage an Andreas Rimkus von Ingo S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie persönlich zum Thema Vorratsdatenspeicherung?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schnall,

der SPD und mir persönlich ist wichtig, dass Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern wir sehen in einem umfassenden und sozialen Verständnis von Sicherheit das Fundament für demokratische Freiheit und Offenheit. In der Demokratie gehören Freiheit und Sicherheit zusammen. Frei sind nur Menschen, die nicht in ständiger Furcht vor Gewalt, Kriminalität und Terror leben. Wir wollen daher eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß. Und wir setzen uns für ein freies, offenes und innovationsfreundliches Internet ein.

Die EU-Richtlinie 2006/24/EG verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ein Gesetz zu erlassen, durch welches Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, die Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden mindestens sechs Monate lang zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die damalige Umsetzung der EU-Richtlinie für verfassungswidrig erklärt, allerdings festgestellt, dass eine verfassungsgemäße Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht (auch mit der sechsmonatigen Speicherfrist) bei Beachtung strikter Vorgaben möglich ist. Zu dieser Umsetzung ist Deutschland verpflichtet. Dabei muss der Gesetzgeber auf der einen Seite den Grundrechtschutz wahren und auf der anderen Seite den Sicherheitsbehörden wichtige Ermittlungen ermöglichen. Die Verwendung der gespeicherten Daten muss auf die Verfolgung von schwersten Straftaten begrenzt werden und es muss klare rechtstaatliche Absicherungen (z.B. Berufsgeheimnisschutz, Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten) geben.

Politisch notwendig ist aus unserer Sicht eine Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, eine deutliche Verkürzung der Speicherfrist auf weniger als sechs Monate vorzusehen und die Speicherdauer der Daten hinsichtlich der Eingriffsintensität zu differenzieren.

Die SPD will keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, sondern eine deutliche Begrenzung.

Generell würde die SPD jedoch einschränkende Maßgaben des EuGH begrüßen. Der Europäische Gerichtshof wird die Klagen von Österreich und Irland verhandeln, in denen es um die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten geht. Zu befürchten ist allerdings auch ein Urteil des EuGH, das Deutschland zu Strafzahlungen verpflichtet, weil die EU-Richtlinie aus 2006 mit einer Umsetzungsfrist bis März 2009 immer noch nicht umgesetzt ist. Bekanntlich ist beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland anhängig.

Das viel grundsätzlichere Problem ist, dass Deutschland geltendes europäisches Recht in Deutschland nicht umsetzt und sich derzeit auch nicht auf europäischer Ebene für eine Revision der Richtlinie einsetzt. Dies ist aus rechtsstaatlichen Erwägungen nicht akzeptabel. Zugleich ist fahrlässig, dass die Bundesregierung Zwangsgelder in Höhe von 315.000 Euro pro Tag riskiert. So hat es die Kommission beim EuGH beantragt.

Die IT-Abhängigkeit von Unternehmen, Staat und Bürgerinnen und Bürgern nimmt zu - und damit auch das Schadenspotenzial. Um Bedrohungen durch Cyberkriminalität entgegenzuwirken wollen wir, dass unsere Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe mit hochtechnisierten Kriminellen bleiben. Die für die digitale Welt vorhandene Sicherheitsarchitektur muss jedoch stetig auf ihre Effektivität und Effizienz, aber auch Verhältnismäßigkeit überprüft und gegebenenfalls an die Erfordernisse eines wachsenden Kriminalitätsfeldes angepasst werden. Sicherheit mit Augenmaß bedeutet für uns aber auch: Vertrauliche Kommunikation muss vertraulich bleiben. Ausnahmen kann es nur geben, um schwerste Straftaten zu verfolgen, und auch dann nur unter engsten Voraussetzungen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Mit den besten Grüßen

Andreas Rimkus

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