Frage an Andreas Schwab bezüglich Recht

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Andreas Schwab
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Frage von Thomas S. •

Frage an Andreas Schwab von Thomas S. bezüglich Recht

Also darf man dann als Privatpersonen keine Seite mehr betreiben ?
Weil man kein Uploadfiter besitzen um seine eigene Bilder / Fotos zu beschützen.
Oder sollen nun alle Provider nun für seine Kunden uploadfilter (kostenlos) anbieten ?
Und woher weiss der Provider ob der Uploadfilter des Kunden richtig eingestellt ist und benutzt wird ?
Woher er weiss der Upladfilter, das diese Foto,Bild, Text wo seine Nutzer als sein eigenes angeben hat - nicht das eigene Foto / Bilder, text ist ?

Wie verhindert man das diese Upload Filter nicht kollidieren, weil es jeder Kunden benutzt um seine eigene Kreationen zu schützen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.06.2018 zur geplanten Urheberrechtsrichtlinie, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Die Richtlinie und insbesondere Art. 13 haben zum Ziel, Plattformbetreiber in die Pflicht zu nehmen, deren Geschäftsmodell darauf beruht, durch das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte durch ihre Nutzer, immense Gewinne zu erzielen.

Es geht dabei nicht darum, Privatpersonen vom Betreiben einer Internetseite abzuhalten oder Nutzer zu verpflichten, sogenannte Uploadfilter zu verwenden. Im Gegenteil: Wir wollen die Rechteinhaber schützen und dafür Sorge tragen, dass große Plattformbetreiber angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um das Hochladen urheberrechtlich geschützten Inhalte zu verhindern. Denn es kann schließlich nicht sein, dass große Plattformen Gewinne durch die Rechtsverletzungen ziehen, die auf ihrer Plattform stattfinden, ohne eine Mitverantwortung zu tragen.

Sollten einzelne Plattformen einen Filter für urheberrechtlich geschützte Werke einführen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, so wäre dieser geeignet das Risiko von Verletzungen im „Massengeschäft“ zu minimieren. Für den Fall von Konflikten über das Urheberrecht sind Ausgleichs- und Streitschlichtungsmechanismen vorgesehen - der Filter entscheidet nicht in letzter Instanz, das obliegt in unserer rechtsstaatlichen Ordnung den Gerichten.

Ein vollständiger Verzicht auf die Prüfung von Urheberrechten durch die Plattformen kommt für mich nicht in Frage. Geschäftsmodelle, die auf Urheberrechtsverletzungen basieren, müssen unterbunden werden. Wir wollen die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ-, Kulturwirtschaft und Presse erhalten. Die Richtlinie wird die Bürgerrechte, sowohl der Verbraucher als auch der Künstler, deshalb stärken.

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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