Frage an Andreas Schwab bezüglich Verbraucherschutz

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Andreas Schwab
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Frage von Ralf S. •

Frage an Andreas Schwab von Ralf S. bezüglich Verbraucherschutz

Lieber Herr Dr. Schwab,

ich möchte Sie bitten, sich für die Ampel-Kennzeichnung für Lebensmittel einzusetzen, notfalls als deutscher Alleingang.

In Großbritannien gibt es die Ampel schon: Die Farben Rot ("nur ab und zu essen"), Gelb und Grün ("eine gesunde Wahl") ermöglichen den Verbrauchern beim Einkauf einen schnellen Vergleich der Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz.
Die Pläne Ihres Kollegen Horst Seehofer und der EU-Kommission sehen stattdessen vor, auf den Verpackungen verwirrende Zahlenangaben ohne Vergleichsmöglichkeiten abzudrucken. Damit stehen sie ganz im Dienste der Lebensmittelindustrie, die so die tatsächlichen Gehalte der Nährstoffe verschleiern will.

Ich wünsche mir die Ampel, weil sie auf einen Blick alle Informationen liefert.

Wie stehen Sie dazu?

Herzliche Grüße,
Ralf Seybold

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Sehr geehrter Herr Seybold,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Ampel - Kennzeichnung". Es muss bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln darauf geachtet werden, dass die Verbraucher möglichst einfach, klar und schnell die entsprechenden Informationen einsehen können.

In dieser Hinsicht ist eine Ampel - Kennzeichnung ein sehr verlockender Vorschlag, leider ist eine solche Vorgehensweise längst nicht so unproblematisch wie sie auf den ersten Blick erscheint. Mit Sicherheit ist es möglich Lebensmittel, die eine eindeutige Leitsubstanz enthalten, durch eine Ampel zu kennzeichnen. Ein gutes Beispiel sind sicherlich die Fette. Hier wäre eine Margarine mit hohem Fettanteil rot zu kennzeichnen. Auf einer Margarine mit geringerem oder höherwertigem Fettanteil wäre eine gelbe oder grüne Ampel zu sehen.

Es stellt sich aber die Frage, wie man z.B. mit konfektionierten d.h. fertig zusammengesetzten Lebensmitteln, umgehen soll, die mehrere Leitsubstanzen gleichzeitig enthalten. Schokolade kann beispielsweise aus einem geringen Fettanteil und einem hohen Zuckergehalt gleichzeitig bestehen. In solchen Fällen würde eine Ampel in zumindest einer Hinsicht immer eine falsche Kennzeichnung darstellen. Und selbst wenn sich ein Verbraucher nur von grün gekennzeichneten Lebensmitteln ernähren würde, so heißt das noch lange nicht, dass er sich auch gesund ernährt. Es stellt sich also die Frage, ob die Kennzeichnung letzten Endes eine unmissverständliche Aussagekraft für die Verbraucher hätte.

Darüber hinaus hätten Hersteller die Möglichkeit gegen eine unkorrekte Einordnung zu klagen. Lawinen von teueren Verfahren würden auf die entsprechenden Gerichtsbarkeiten zurollen.

Ich hoffe daher, Sie sind mit mir einig, wenn ich feststelle, dass ein solches Szenario unter allen Umständen vermieden werden muss. Daher arbeiten wir im Vorfeld der ersten Lesung intensiv an einer Lösung, die zwei Ziele erreicht: erstens Informationen für die Verbraucher zu liefern, die verständlich und transparent sind und die zweitens eine klare Regelung trifft, die nicht zu einer zusätzlichen Verwirrung der Verbraucher führt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwab

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