Sollte Baden-Württemberg strengere Corona-Regeln in Schulen anstreben?

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Andreas Schwarz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dennis B. •

Sollte Baden-Württemberg strengere Corona-Regeln in Schulen anstreben?

Sehr geehrter Herr Schwarz,

die Bildungsgewerkschaft (GEW) hat das Land Baden-Württemberg und den Umgang mit den Schüler*innen während der Omikron-Welle kritisiert, es sei eine "Durchseuchung der Kinder".
Meine Frage: Sind Sie der Meinung das Land Baden-Württemberg sollte in dieser Phase nochmal stärkere Corona-Maßnahmen in Schulen beschließen?

Danke im Voraus für Ihre Antwort, und Ihre Dienste für Baden-Württemberg.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B..

Bekanntermaßen sind durch die Schulschließungen 2020 und 2021 Defizite entstanden, sowohl beim Lernstoff als auch im sozialen Umgang zwischen den Schüler*innen, die noch lange nicht behoben sind. Die Aufrechterhaltung des Betreuungsangebots im frühkindlichen Bereich sowie des Präsenzunterrichts an Schulen, insbesondere für die jüngsten Schüler*innen, ist daher unter Pandemiebedingungen unser vorrangiges bildungspolitisches Ziel. Dabei gilt es fortwährend abzuwägen zwischen Erfordernissen des Infektionsschutzes, Bedürfnissen von Kindern und Familien sowie Umsetzbarkeit im Schul- und Kindergartenalltag.

Maßnahmen im Bereich der Schulen/Kindergärten

  • Maskenpflicht an Schulen
    Die Maskenpflicht stellt das wirksamste Mittel dar, um Übertragungen zu verhindern. Wir verkennen dabei nicht, dass unter pädagogischen Gesichtspunkten das Tragen von Masken problematisch ist. Dies gilt insbesondere in den Grundschulen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht ist stets eine Abwägungsentscheidung und muss daher abhängig vom Infektionsgeschehen kontinuierlich neu bewertet werden.
    Seit September 2020 hat das Land den Lehrer*innen insgesamt 95 Millionen OP-Masken und 15,1 Millionen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.

 

  • Teststrategie
    Seit dem Ende der Osterferien 2021 wurde die Teststrategie an Kitas und Schulen ständig weiterentwickelt, um das Betreuungsangebot bzw. den Präsenzunterricht gewährleisten zu können. Seit Januar 2022 gilt auch eine Testpflicht an Kitas.
    - derzeit gilt: Testpflicht mit zwei PCR-Pool-Tests bzw. drei Antigenschnelltests pro Woche für nicht quarantänebefreite Kinder/Jugendliche; freiwilliges Testangebot (zwei Antigenschnelltests pro Woche) für quarantänebefreite Personen
    - 3G für alle an Kindergärten/Schulen tätigen Personen (d. h. für nicht quarantänebefreites Personal gilt eine Testpflicht an jedem Präsenztag)
    - 5-tägige Testpflicht im Falle einer Infektion in der Gruppe/Klasse (nicht für quarantänebefreite Personen)

 

  • Quarantäneregelungen
    Bei den Quarantäneregelungen findet fortlaufend eine Abwägung zwischen Sicherstellung eines geregelten Schulbetriebs (stabiles Lern- und Entwicklungsumfeld)  und den Erfordernissen des Infektionsschutzes statt.

 

  • Weitere Regelungen an Schulen

Um größere Ausbrüche an Schulen möglichst zu verhindern, gibt es zahlreiche Regelungen, die abhängig von der Schulart, der Frage, ob ein positiver Fall in der Klasse aufgetreten ist und der geltenden Stufe (Alarmstufe etc.) umzusetzen sind: Kohortenpflicht (z. B. Unterricht und Pausen nur im Klassenverband), Regelungen zum Singen, zum Sportunterricht, zum Mensabetrieb etc.

 

  • Impfungen
    Neben dem Schutz, den eine Impfung den Schüler*innen und ihrer Umgebung bietet, trägt die Steigerung der Impfquote bei Schüler*innen ebenfalls zur Sicherung eines stabilen und sicheren Unterrichtsbetriebs bei. Wir befürworten gezielte und niedrigschwellige Angebote für Schüler*innen. Dazu zählen neben den Impfangeboten bei der niedergelassenen Ärzteschaft und den Impfangeboten an den Impfstützpunkten auch Impfangebote an Schulen, z. B. durch Mobile Impfteams oder Impfbusse auf den Schulgeländen.

 

  • Förderprogramm Luftfilter
    Anfang Januar wurde die Antragsfrist für die Schulträger und die Träger der Kindertageseinrichtungen im Förderprogramm Mobile Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren um drei Monate verlängert.

 

  • Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“
    Auf zwei Schuljahre angelegtes Förderprogramm, das zum einen fachliche als auch sozial-emotionale Kompetenzen der Schüler*innen stärkt. Pandemiebedingt entstandene Lernrückstände sollen ausgeglichen werden.

 

Viele Grüße, Andreas Schwarz MdL

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