Portrait von Andreas Schwarz
Antwort von Andreas Schwarz
SPD
• 23.09.2021

Sollte eine zukünftige Diskussion und Entscheidung dazu führen § 218 StGB abzuschaffen, sollten selbstverständlich auch die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen bzw. von Krankenhäusern, die öffentliche Mittel erhalten, kostenfrei angeboten werden.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Andreas Schwarz
Andreas Schwarz
SPD
E-Mail-Adresse