Frage an Andrew Ullmann bezüglich Gesundheit

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Andrew Ullmann
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Frage von Sebastian P. •

Frage an Andrew Ullmann von Sebastian P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ullmann,

ich schreibe Ihnen, weil Sie Obmann im Gesundheitsausschuss Ihrer Partei sind und ich anderswo keine Antwort auf meine Fragen finde.

Im Zuge der im März 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung die Verschreibungsfähigkeit von cannabinoidhaltigen Medikamenten betreffend, hat sich die Gesetzeslage für alle Betroffenen deutlich verbessert. Dafür und insbesondere für die vom Gesundheitsausschuss angeregten Änderungen das SGB V § 39 betreffend möchte ich mich beim Gesundheitsausschuss und bei Ihnen bedanken. Doch praktisch ist es leider so, dass Patient*innen trotz eindeutiger Therapieempfehlungen ihrer Ärzt*innen eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bzw. des MDK verwehrt wird. Auch die Kostenexplosion der Preise für Cannabisblüten in den Apotheken ist ein riesiges Problem für Patient*innen, die sich im ihre Medizin - wenn sie schon nicht von der Krankenkasse bezahlt wird - schlichtweg nicht leisten können.

Um es abzukürzen: Wann können Patient*innen (und im Übrigen auch Ärzt*innen, die einen enormen Aufwand betreiben müssen und zum Teil Widerspruchs- oder sogar Gerichtsverfahren begleiten müssen) mit einer Verbesserung der Versorgungssituation rechnen? Besteht zeitnah die Möglichkeit, dass das Gesetz so wie es vom Bundestag beschlossen wurde, d. h. ohne teils unverschämte Intervention des MDK, auch tatsächlich in der Praxis, d. h. von den Gesetzlichen Krankenkassen, umgesetzt wird?

Freundliche Grüße

S. P.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:

Wir Freien Demokraten begrüßen im Grundsatz die in der letzten Legislaturperiode gesetzlich geschaffene Möglichkeit der Verschreibung von Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt. Darüber hinaus setzen wir uns für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis ein, die den Besitz und Konsum für volljährige Personen erlaubt.

Die neu geschaffene Vorschrift, § 31 Abs. 6 SGB V, die nach des Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 18/8965, S. 23) nur „in eng begrenzten Ausnahmefällen“ einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon regelt, und deren Anwendung in der Praxis führen allerdings zu für uns wenig zufriedenstellenden Versorgungsproblemen bei den Versicherten.

Das liegt insbesondere an der strengen Ausgestaltung der Regelung. Voraussetzung für den Anspruch auf Versorgung nach § 31 Abs. 6 SGB V ist, dass Versicherte an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden und eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann, und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Erforderlich für die Leistungsgewährung ist zudem bei Erstverordnung ein vorheriger Antrag bei der Krankenkasse durch den Versicherten. Die Genehmigung darf allerdings nach der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 18/10902, S. 20) nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden, womit der Bedeutung der Therapiehoheit des Vertragsarztes Rechnung getragen werden soll. Gleichwohl hat das Vorliegen der Voraussetzungen die Krankenkasse in jedem Einzelfall unter Einbeziehung des MDK zu prüfen.

Wir werden uns daher für eine Entbürokratisierung der Regelung in § 31 Abs. 6 SGB  und gleichzeitig weiter für eine kontrollierte Freigabe von Cannabis einsetzen. Zu diesem Zweck haben wir zunächst bereits zu Anfang des Jahres einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem Cannabis-Modellprojekte gesetzlich ermöglicht werden sollen (Bundestagsdrucksache 19/515).

Die Bundesregierung rechnet derzeit nach einem gescheiterten Ausschreibeverfahren damit, dass im Jahr 2020 die erste Cannabis-Ernte in Deutschland stattfinden wird. Wir setzen wir uns dafür ein, dass der Anbau von Cannabis in Deutschland zeitnah beginnen kann und hierfür genügend Produktionskapazitäten vorhanden sind. Nur so werden wir die Versorgungssicherheit gewährleisten können.

Mit freundlichen Grüßen

Andrew Ullmann

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