Warum wurde im aktuellenEntwurf des Finanzkriminalitätsbekämfungsgesetzes vom 11.10.23 die Möglichkeit der administrativen Vermögensabschöpfung von kriminell erwirtschafteten Vermögen gestrichen?

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Frage von Alexander H. •

Warum wurde im aktuellenEntwurf des Finanzkriminalitätsbekämfungsgesetzes vom 11.10.23 die Möglichkeit der administrativen Vermögensabschöpfung von kriminell erwirtschafteten Vermögen gestrichen?

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand zur Vermögensermittlung im Rahmen des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes prüft derzeit das Bundesministerium der Justiz noch verfassungsrechtliche Fragen, die in dieser komplexen Sache weiter existieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andrew Ullmann

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