Frage an Angelika Klingel

Angelika Klingel
SPD
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Frage von Adolf W. •

Frage an Angelika Klingel von Adolf W.

Sehr geehrte Frau Klingel,

Bekanntlich leiden weite Teile Baden-Württembergs (auch unsere Region!!!) seit einigen Jahren unter der exorbitant wachsenden Wildschweinpopulation. Die Bemühungen der Verantwortlichen um Schadensbegrenzung sind leider völlig ungenügend. Gründe dazu liegen u.a. in den örtlichen Interessenverfilzungen! Wie wären Ihre Bemühungen als MdL, diesen desolaten Zustand mit nicht nur enormen Wildschäden im persönlichen Bereich, sondern auch bei unserem Gemeinwesen (Steuerzahlerlasten) nachhaltig, jedoch unverzüglich zu verbessern ? (Anmerkung: Eine evt. Änderung des LJG wäre viel zu zeitaufwendig. Noch könnten rasch greifende Massnahmen katastrophale Entwicklungen, wie z.B. in Berlin u.a. dies verhindern!)

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

zunächst vielen Dank für Ihre Mailanfrage! In meinem Bekanntenkreis habe ich selbst einen Fall, bei dem Wildschweine in Hbg. Affstätt in den Garten eines Einfamilienhauses eingedrungen sind und dort Schäden angerichtet haben. Vom Schreck der Bewohner noch gar nicht zu sprechen.

Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, hat Grün-Rot das Jagdgesetz zeitgemäß erneuert. Die Jagd ist nun in ein modernes Wildtiermanagement aus Hege und Regulierung eingebunden. Der Beitrag der Jägerschaft für die Hege, den Schutz seltener Wildtiere und die Abwehr von Schäden wird gestärkt. Die Mindestpachtdauer wurde moderat auf 6 Jahre gekürzt, um Waldbesitzern mehr Möglichkeiten zu geben, Einfluss auf den Erfolg der Jagd zu nehmen. Die Fütterung ist (bei definierten Ausnahmen) verboten, die Kirrung bleibt aber erlaubt. Der Wildschadensausgleich wurde vereinfacht und für Jäger verbessert (Bauern müssen bei Maisfeldern Teil des Schadens übernehmen, wenn sie nicht vorbeugende Maßnahmen ergriffen haben).
Warum war die Novellierung nötig? Mit der Föderalismusreform ging das Jagdrecht weitgehend auf die Länder über, weshalb im neuen Landesjagdgesetz mehr geregelt werden kann und muss. Der Tierschutz genießt inzwischen Verfassungsrang und muss auch aufgrund zahlreicher Gerichtsurteile stärker berücksichtigt werden als bislang. Landwirte sind heute meist nicht mehr zugleich Grundeigentümer und damit Jagdrechteverpächter. Deshalb war der Wildschadensausgleich zu reformieren. Die Jagd muss attraktiv bleiben, da manche Wildarten mehr als bislang reguliert werden müssen (Schwarzwild, Rehwild).

Katastrophale Auswirkungen wie in Berlin sehe ich bei uns im Landkreis jedoch nicht. Wir wissen wie geschrieben um die Zunahme der Wildschweinpopulation; es ist aber nicht so, dass wie in Berlin tagtäglich Wohngebiete heimgesucht werden. Wir beobachten die registrierten Schäden sorgsam und werden ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Klingel