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Das „Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ (Drucksache 20/4685) sieht vor, Zufallsgewinne abzuschöpfen und unter anderem mithilfe dieses Geldes den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen zu ermöglichen