Frage an Anja Weisgerber bezüglich Verkehr

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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Kevin M. •

Frage an Anja Weisgerber von Kevin M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Stephan Pilsinger,

wie stehen sie dazu dass Cannabis Konsumenten den Führerschein verlieren selbst wenn sie nüchtern am Verkehr teilgenommen haben. Die Grenzwerte der Tests sind so niedrig dass selbst ein Konsum der einige Tage zurück liegt zu Problemen mit der Fahrerlaubnis führen kann. Wieso dürfen aber alkoholisierte Personen, mit bis zu 0,5 Promille, trotzdem weiter fahren obwohl sie in einem Rauschzustand sind nur weil sie keine Ausfallerscheinungen haben dies ist doch eher ein Zeichen für häufigen Konsum und der wird ja wohl schlecht nur zuhause stattfinden oder wenn die Person zu Fuß unterwegs ist. Bei einer Fahrt im Rauschzustand sowohl bei Alkohol und allen anderen Drogen bin ich ja auch für einen Entzug der Fahrerlaubnis. Aber ein Entzug dieser und wohl möglich eine Zerstörung der Existenz bei einer nüchternen Fahrt steht doch in keinem logischem Zusammenhang damit dass ein nüchterner Cannabiskonsument zur MPU muss und ein angetrunkener Autofahrer nicht.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Fahrer, die unter dem Einfluss berauschender Substanzen am Straßenverkehr teilnehmen, stellen eine besondere Gefährdung der Sicherheit auf den Straßen dar. Nicht nur Alkohol, auch Drogen verringern die Reaktionsschnelligkeit und Aufmerksamkeit der Kfz- oder Lkw-Fahrer signifikant. Es ist klar: Drogen und Autofahren sind nicht zu vereinen. Aus diesem Grund gibt es für Fahren unter Drogen laut Bußgeldkatalog hohe Strafen und das ist auch gut so. Für mich ist aber auch wichtig, dass wir die Säule der Drogenprävention noch mehr stärken, indem wir über die verbundenen nachteiligen Gesundheitsfolgen mehr aufklären. Jeder hat schon von Cannabis gehört, anders als bei Zigaretten und Alkohol sind die gesundheitlichen Risiken des Konsums in der Bevölkerung nicht hinreichend bekannt. Das muss sich ändern. Parallel dazu brauchen wir aber auch weiterhin Sanktionen bei Verstößen und erst Recht bei Delikten im Straßenverkehr.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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