Ist Ihnen das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien bekannt? Was unternehmen Sie als stellv. Ministerpräsidentin, um die Kinder vor diesem Strafbestand (EGMR 23641/17) zu schützen?

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Anke Rehlinger
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Frage von Christian A. •

Ist Ihnen das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien bekannt? Was unternehmen Sie als stellv. Ministerpräsidentin, um die Kinder vor diesem Strafbestand (EGMR 23641/17) zu schützen?

Von dem Phänomen sind ca. 30.000 bis 60.000 Kinder jährlich (je nach Quelle) betroffen. Bisher habe ich allerdings den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien überhaupt nicht bewusst ist, obwohl es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt, wie auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach bestätigte. Auch international hat man sich auf das Basis von mittlerweile über 1.300 Studien und Forschungsergebnissen schon in vielen Ländern darauf verständigt, gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen und Kinder entsprechend zu schützen.
Was unternehmen Sie dagegen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

eine Trennung ist ein hoch sensibler Akt, der besonders heikel und emotional wird, wenn ein oder mehrere Kinder betroffen sind. In Deutschland regelt das Umgangsrecht das Grundrecht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt mit beiden Elternteilen und umgekehrt. Getrennt lebende Eltern eines Kindes sind angehalten, eine für alle zumutbare Regelung zu finden. Finden die Eltern keine Lösung, kann auf Antrag ein Gericht eine Regelung vorgeben.

Die am Sorgerechtsstreit beteiligten Behörden und Familiengerichte tragen die Verantwortung einer gründlichen, individuellen Prüfung jedes Einzelfalls und einer Entscheidungsfindung im Sinne des Kindeswohles.

Kinder müssen geschützt werden. Deswegen kämpft die SPD-Bundestagsfraktion schon lange dafür, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen als eigenständiges Grundrecht im deutschen Grundgesetz verankert werden.

Die Grundrechtsänderung zielt darauf ab, dass Kinder und Jugendliche zukünftig von der Verfassung nicht als „kleine Erwachsene“, sondern als eigenständige Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger anerkannt werden. Hierdurch wird insbesondere unterstrichen, dass Heranwachsende besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden müssen, wodurch auch dem Rechtsgut des Kindeswohls zukünftig Verfassungsrang zukäme.

Die derzeitige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Kinderrechte "ausdrücklich im Grundgesetz verankern" wollen und sich dafür maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention orientieren wollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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