Antwort 15.10.2026 von Anna Rasehorn SPD
Anders als beim Einwegpfand gibt es für Mehrwegflaschen keine gesetzlich festgelegte Pfandhöhe.

Maximilian König
Anders als beim Einwegpfand gibt es für Mehrwegflaschen keine gesetzlich festgelegte Pfandhöhe.
Wahlen werden sorgfältig geprüft, kleine Fehler korrigiert. Eine Neuauszählung ist nicht nötig - Transparenz sichert das Vertrauen in die Demokratie.
Besonders der Hochwasserschutz ist für mich ein zentrales Anliegen, nicht zuletzt aufgrund persönlicher Erfahrungen: Beim Pfingsthochwasser 1999 war mein Heimatstadtteil Pfersee stark betroffen.
In der Vergangenheit habe ich mich insbesondere im Bereich der Mobilität engagiert, da mir eine zukunftsfähige, sichere und umweltfreundliche Verkehrspolitik sehr am Herzen liegt