Frage an Annalena Baerbock bezüglich Gesundheit

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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael N. •

Frage an Annalena Baerbock von Michael N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Frau Baerbock,

in allen anderen EU-Ländern ist Werbung für Tabak, Tabakprodukte und Erzeugnisse, die zum Rauchen hinführen, verboten. Die einzige Ausnahme: Deutschland. Hier bieten die Tabakkonzerne ein großes Marketing-Feuerwerk auf, um Kunden an sich zu binden. Werbung für Tabak und neuerdings auch für hochprozentigen Alkohol richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche. Auf Werbeplakaten werden vornehmlich Themen aufgegriffen, die Jugendliche in der Pubertät interessieren. Die Plakate zeigen trendige, coole junge Menschen in Partystimmung. Alles getreu dem Motto: Der Süchtige ist der Beste Kunde und ihn gilt es möglichst früh abhängig zu machen, dann bleibt er ein Leben lang der Marke treu, auch wenn sich dieses Leben durch den Konsum der beworbenen Produkte verkürzt. Das klingt sehr zynisch, ist es auch. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung mahnt daher schon lange ein komplettes Werbeverbot für Tabakprodukte und Alkoholika an.
Meine Frage an Sie: Wann beschließen Sie und Ihre Kollegen, dass Werbung für Tabak, Tabakprodukte und Produkte, die zum Tabakgenuss hinführen wie elektronische Zigaretten, verboten werden? Ein Werbeverbot fordern übrigens auch die EU und die WHO.
Dass Politiker wie Sie sehr schnell die entsprechenden Gesetze auf den Weg bringen, zeigt die Einführung der Ehe für Alle. Das ging ohne große Verzögerung über die Bühne. Wenn der Wille da ist, laufen die Dinge. Beim Verbot von Tabakwerbung sehe ich den Willen der Abgeordneten noch nicht. Also, noch einmal: Wann beschließt der Bundestag, dass Werbung für Tabak, Tabakprodukte und harte Alkoholika verboten wird? Ich wünsche mir einen Beschluss und dessen Umsetzung durch die Bundesregierung noch dieses Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

M. N.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Werbung für Tabakprodukte konterkariert jede Prävention. Deutschland ist das einzige Land in der EU, welches die Tabakwerbung noch erlaubt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901878.pdf ) vorgelegt, der die Tabakaußenwerbung verbietet. Das einzige Ziel von Werbung ist es, den Absatz zu steigern. Besonders auf Kinder und Jugendliche hat sie einen großen Einfluss. Darum werden in unserem Gesetz zur Stärkung der Tabakprävention neben der Plakatwerbung auch die Werbung im Kino und die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten verboten.

Im Entwurf für den aktuellen Koalitionsvertrag der Großen Koalition fand sich ursprünglich der Satz: „Wir werden das Tabakaußenwerbeverbot umsetzen.“ Über Nacht war dieser kleine, aber bedeutsame Satz wieder sang- und klanglos verschwunden. Auch in der letzten Legislaturperiode lag ein entsprechender Gesetzentwurf auf dem Tisch. Zu einer Abstimmung im Bundestag ist es leider nie gekommen. Jetzt muss die Koalition Farbe bekennen. Bisher hat die Tabaklobby im Bundestag offenbar ganze Arbeit geleistet. Besonders bedauerlich ist, dass es bisher auch von der SPD nur Lippenbekenntnisse gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock

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