Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Volker H. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Volker H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

der Deutsche Qualifikationsrahmen, vom Kultusministerium, Wirtschafts- und Sozialverbänden auf Bundesebene erarbeitet, stellt eine Empfehlung zur Einstufung von Qualifikationen für lebenslanges Lernen dar.

Ich bin als Landesbeamter im Staatsdienst, genauer im mittleren technischen Dienst einer Justizvollzugsanstalt in Baden Württemberg als Meister tätig und war vorher, wie fast alle meiner Kolleginnen und Kollegen auch, in der freien Wirtschaft beschäftigt. Ein staatlich anerkannter Meisterabschluss der freien Wirtschaft war bei meiner Einstellung zwingend erforderlich. Mein Dienst kämpft seit mehr als 30 Jahren für die leistungs- und qualifikationsgerechte Anerkennung, die nach meiner Ansicht durch den DQR seit 2012 zweifelsfrei, durch die Einordnung in Stufe 6 von 8 möglichen Stufen, bestätigt ist. In der Praxis werden wir bei der Justiz von Baden Württemberg aber der Stufe 4 zugeordnet. Verschiedene Gespräche, auch auf höchster Landesebene, haben schon stattgefunden. Man verweigert dem technischen Dienst seine qualifikationsgerechte Anerkennung.
Deshalb meine Frage: Wie stehen Sie zu dem Deutschen Qualifikationsrahmen und würden Sie auf Bundesebene auch die Anliegen dieser Laufbahngruppen auf Länderebene, soweit Ihnen möglich, aktiv unterstützen?

Mehr Informationen über unseren Dienst können Sie auf den Internetseiten der BTBkomba Baden Württemberg, Fachgruppe Techniker im Strafvollzug , erhalten.
Hinweis: Ich bin seit ca. 4 Jahren im Vorstand der besagten Fachgruppe und werde ihre Antwort an die Mitglieder zur Kenntnis weiterleiten.
Ich wünsche Ihnen bei ihrem Wahlkampf viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Heim
(Mitglied im Vorstand der TiS)

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CDU

Sehr geehrter Herr Heim,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen zur Besoldung im Justizvollzugsdienst und zum Europäischen Qualifikationsrahmen. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Allerdings betrifft diese Thematik vor allem landesspezifische Aspekte. Gerne lege ich Ihnen die Sachlage dar.

Gegenwärtig ist der von Ihnen erwähnte Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) nur eingeschränkt anwendbar. Seit dem Sommer 2013 wird er auf Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der Bundesregierung und der Länder schrittweise umgesetzt. Als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) soll der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Ziel ist es, Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen in Europa transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen. Damit soll der DQR einen Beitrag zur Förderung der Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern im Sinne bestmöglicher Chancen leisten.

Für die von Ihnen geschilderten Probleme bei der leistungs- und qualifikationsgerechten Anerkennung Ihres Berufsabschlusses im Justizvollzusgdienst Baden-Württembergs habe ich Verständnis. Dass Beamte mit vergleichbarer Eignung, Leistung und Befähigung auch zumindest dieselben Entwicklungsmöglichkeiten bei der Besoldung fordern, halte ich deshalb für nachvollziehbar. Die Ausgestaltung der Besoldungsstruktur ist jedoch zunächst rein an innerstaatliche bzw. landesspezifische Voraussetzungen gebunden.

Ich empfehle Ihnen deshalb, sich an die für diese Thematik zuständige CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg ( http://fraktion.cdu-bw.de/ ) zu wenden, die für Ihre Forderungen grundsätzlich offen ist und sich gerne mit Ihren Anregungen im Detail auseinandersetzt.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB

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