(...) Gleichwohl sind die Zusammenhänge zwischen Mindestunterhalt, Freibetrag und Existenzminimum nicht unproblematisch, weshalb sie mit der bevorstehenden Unterhaltsrechtsreform vereinfacht werden. Das Kindesunterhaltsrecht wird vor allem durch die gesetzliche Definition eines einheitlichen Mindestunterhalts für minderjährige Kinder vereinfacht. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (Kinderfreibetrag) gesetzlich definiert. (...)
(...) Nach gefestigter Rechtsprechung ist zumindest der existenznotwendige Bedarf in angemessener realitätsgerechter Höhe steuerlich freizustellen. Dem Maßstab der Verschonung des Existenzminimums folgt auch die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern im Familienleistungsausgleich. (...)
(...) Ein überstürztes strafrechtliches Verbot von sogenannten „Killerspielen“ halte ich für wenig effektiv. Zunächst muss der aktuelle Jugendmedienschutz überprüft werden. (...)
(...) für meine Mitgliedschaft im Rundfunkrat des NDR erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 511,25 Euro. Darüber hinaus erhalte ich für Sitzungen des Landesrundfunkrats des NDR Hamburg (etwa 7 Sitzungen pro Jahr) ein Sitzungsgeld von 54,43 Euro pro Sitzung. (...)
(...) Abgesehen davon erfüllen Steuern in der Hauptsache andere Zwecke, zum Beispiel eine Vielzahl von solidarischen Umverteilungszwecken, fiskalische Zwecke wie die Finanzierung des Sozialstaatsziels und Lenkungszwecke. Die Steuern, die Sie zahlen, tragen also lediglich zu einem verschwindend geringen Anteil zur Finanzierung von Politikerpensionen bei. Vielmehr kommen sie ausschließlich der Allgemeinheit zu Gute. (...)
(...) Das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat meiner Meinung nach auch heute nichts von seiner Attraktivität verloren. Ich bin der festen Überzeugung, dass gerade in der globalen Informationsgesellschaft unabhängige und freie Programme, die nicht am Tropf der Werbung hängen, wichtiger denn je sind. (...)